FACHSEMINAR SACHKUNDE PROBENAHME

TRINKWASSER UND TECHNISCHE WÄSSER

SACHKUNDIGE FÜR TRINKWASSERPROBENAHME
NACH § 40, (1) TrinkwV

In der novellierten Trinkwasserverordnung 2023 ist die Beauftragung von zugelassenen Untersuchungsstellen geregelt, die sich auch auf die Durchführung der entsprechenden Probenahmen erstreckt. Für die Zulassung von Untersuchungsstellen, ist u. a. die Einbindung von ausgebildeten Probenehmern in das Qualitätsmanagement des Labors zwingend vorgeschrieben. Für Trinkwasseruntersuchungsstellen gelten übergangsweise noch die Regelungen gem. § 15 Abs. 4 Satz 2 bis 5 und Absatz 5 und 6 sowie § 19 Abs. 3 Satz 5 der alten TrinkwV.

Seit 2007 bietet der DFLW e.V. in Zusammenarbeit mit der BWT Wassertechnik GmbH die Grundschulung „Sachkundige zur Trinkwasserprobenahme“ als sinnvolle Ergänzung zur VDI 6023 nach Kategorie A und B an, denn die gesetzlichen Vorgaben erweitern das Aufgabenfeld aller Beteiligten im Gebäudebetrieb wesentlich. Nicht zuletzt durch die in den Verordnungen verankerten Legionellen-Beprobungen. Dies betrifft SHK-Handwerksbetriebe genauso wie Fachplaner oder Instandhaltungspersonal in Liegenschaften.

Durch Absolvierung der Schulung sind die Teilnehmer berechtigt, Wasserproben zu entnehmen, die dann einer juristischen Bewertung Stand halten, wenn ein zertifizierter Probenehmer in das Qualitätsmanagement des Labors eingebunden ist.

Darüber hinaus lässt sich das technische Know-How mit den Auswertungen der Labore verknüpfen und hilft somit den Verantwortlichen, die Ergebnisse im Kontext mit den technischen Anlagen richtig zu interpretieren. Dies reduziert Kosten, denn Schwachstellen können schneller erkannt und behoben werden. Somit ist die korrekte Probennahme durch zertifizierte Personen die Basis für die Bewertung des Zustandes von Trinkwasser- und anderen Wassersystemen (z.B. offene Rückkühlwerke).

Die Schulung beinhaltet auch die aktuellen Vorgaben für die Probenahme von technischen Wässern aus Verdunstungsrückkühlwerken oder Kühltürmen (42. BImSchV) sowie sonstigen Kreislaufsystemen (z.B. Heizungskreisläufe).


Was Sie erwartet:

  • Der aktuelle Stand der Verordnungen
    (TrinkwV oder 42. BImSchV) und Richtlinien
  • Maßgebende Gesetze und technische Vorschriften
  • Grundlagen der Probenahme aus Trinkwasser
  • Grundlagen der Probenahme aus technischen Wässern
  • Chemisch-physikalische Parameter
  • Mikrobiologische Trinkwasserparameter
  • Unfallverhütungsvorschriften, persönlicher Arbeitsschutz
  • Praktische Übungen zur Probenahme in Arbeitsgruppen
  • Prüfung (Multiple Choice)

Bildungsziel:
Kenntnisse der korrekten Probenahme von Trinkwasser und technischen Wässern mit Sachkundenachweis nach § 15 (4) TrinkwV und Vorgaben des Umweltbundesamtes für die Probenahme aus Verdunstungskühlanlagen.

Ideal für:

  • Fachleute aus der technischen Gebäude- und Industrieausrüstung
  • Mitarbeiter akkreditierter Untersuchungsstellen

Dauer Präsenzseminar: 2 Tage
Abschluss: DFLW Zertifikat
Die Gültigkeit des Zertifikates richtet sich nach den Richtlinien des DFLW, gesetzlichen Vorgaben und den Vorgaben des jeweils akkreditierten Labors.
Trainer: Referenten von akkreditierten Untersuchungsstellen und Ingenieure aus dem Bereich Wasserhygiene in Gebäuden

Seminar- und Prüfungsgebühr: 495 EUR zzgl. MwSt. inklusive einer Übernachtung und Verpflegung

Kontakt: +49 4174 59903-0 I akademie@bwt.de

In Zusammenarbeit mit:
Deutscher Fachverband für Luft- und Wasserhygiene e.V.


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